CODE OF CONDUCT DER MONTRONIX GMBH

Präambel

Montronix GmbH, Mitglied der MTX-Gruppe ("MTX"), ist ein Unternehmen, das auf der Grundlage höchster Qualität und Innovation erstklassige Produkte und Dienstleistungen bereitstellt. Die Geschäftstätigkeit von MTX basiert auf folgenden zentralen Werten:

  • Pioniergeist
  • Kundenorientierung
  • Problemlösungskompetenz
  • Verantwortung und
  • Unabhängigkeit.

MTX unterstützt und achtet den Schutz international anerkannter Menschenrechte und ist um die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften bemüht. MTX duldet keinerlei gesetzwidriges oder unethisches Verhalten seiner Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse. . Entsprechend ist z.B. auch Zwangs- und Kinderarbeit in unserem Hause verboten und wir erwarten das auch von unseren Kunden und Lieferanten.

Dieser Code of Conduct ist verbindlich für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse der MTX-Unternehmensgruppe. MTX ist in allen Beziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens den Prinzipien von Integrität, Redlichkeit und Fairness verpflichtet. Das Management von MTX unterstützt die in diesem Code of Conduct dargelegten Grundsätze in vollem Umfang und erwartet von den Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse des Unternehmens die Einhaltung aller darin enthaltenen Vorgaben. Der zukünftige Erfolg von MTX hängt entscheidend davon ab, dass dieser Code of Conduct von sämtlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse befolgt wird. Jede Missachtung könnte MTX finanzielle Nachteile zufügen und den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. Die Einhaltung des Code of Conduct dient dem Ziel, ein etwaiges Gefährdungspotenzial für das Unternehmen selbst sowie für Einzelpersonen auszuschließen bzw. zu reduzieren.

MTX ist ein global agierendes Unternehmen mit einer ausgezeichneten Reputation. Die Implementierung höchster Standards ist ein wichtiges Ziel von MTX. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse sind dazu angehalten, zur Schaffung einer Arbeitsumgebung beizutragen, die durch Leistungsbereitschaft und Teamorientierung, wechselseitigen Respekt (Verzicht auf das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen) und Nichtdiskriminierung gekennzeichnet ist.

Jede Verletzung dieses Code of Conduct und der ihm zugrunde liegenden Prinzipien kann entsprechende disziplinarische Schritte gemäß geltendem Arbeitsrecht nach sich ziehen.

 

1. Allgemeines Verhalten der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse

MTX erwartet von seinen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse professionelles Verhalten. Bestehende Gesetze (wie insbesondere Gesetze gegen Korruption, Urheberrechtsgesetze, Datenschutzgesetze, Strafrecht, Umweltschutzgesetze, Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen, Exportgesetze, Steuergesetze, Antidiskriminierungsgesetze, etc.) müssen befolgt sowie Verhaltensweisen vermieden werden, die als Missachtung von Rechtsvorschriften ausgelegt werden könnten. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse müssen stets darauf achten, die Reputation von MTX zu schützen und das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit vor Schaden zu bewahren. Zum Verhalten der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse gehört auch das individuelle Recht der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse Gewerkschaften zu bilden, bzw. beizutreten oder eben nicht zu bilden, bzw. nicht beizutreten.

 

2. Produktintegrität

MTX ist bestrebt, die höchsten Qualitätsanforderungen für MTX-Produkte zu erfüllen. Ziel ist es, größtmögliches Vertrauen sowie Kundenzufriedenheit mit der Marke MTX sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung einschlägiger Vorschriften und Richtlinien insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Produkthaftung und Garantien ist in diesem Zusammenhang eine Selbstverständlichkeit.

 

3. Datenschutz und Geheimhaltung

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist für MTX wichtig. Alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse, die mit personenbezogenen Daten befasst sind, müssen die dazu lokal geltenden Gesetze verbindlich einhalten. Die Beschäftigten werden hierzu regelmäßig geschult und gemäß bestehender gesetzlichen Vorgaben auch schriftlich zur Einhaltung verpflichtet.

Personenbezogene Daten beziehen sich direkt oder indirekt auf natürliche Einzelpersonen und in einigen Rechtssystemen auch auf juristische Personen. Dazu zählen nicht nur die Namen, Adressen und Sozialversicherungsnummern unserer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse und Kunden sowie auch Lieferanten, sondern auch Fotografien, Videos und Sprachaufzeichnungen. Für den Umgang mit speziellen personenbezogenen Daten, wie strafrechtliche oder sonstige sensible Daten (wie z.B. Gesundheitsdaten), gelten grundsätzlich strengere Bestimmungen.

Als allgemeine Orientierungshilfe für die Handhabung personenbezogener Daten gelten folgende Grundsätze:

Personenbezogene Daten...

  • ... sind angemessen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
  • ... dürfen nur für spezielle, klar definierte und zulässige Zwecke erhoben und dürfen nicht auf eine Art weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.
  • ... müssen für die Nutung und den Verwendungszweck essenziell sein und das Ausmaß der Nutzung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verwendungszweck stehen.
  • ... sind so zu nutzen, dass die Ergebnisse unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks sachlich korrekt sind. Bei Bedarf sind sie auf den neuesten Stand zu bringen.
  • ... aufzubewahren hat in einer Form zu erfolgen, welche die Identifizierung des Betroffenen ermöglicht, sofern dies für den Verwendungszweck erforderlich ist.

MTX ist bestrebt, maßgebliche Informationen direkt von den Betroffenen selbst zu erhalten und für die Erlangung zusätzlicher Daten ausschließlich seriöse und zuverlässige Quellen zu verwenden. In jedem Fall sind die Pflichten zur Information der von der Datenverarbeitung Betroffenen zu beachten.

Bei der Verwendung personenbezogener Daten sind entsprechende Schulungs-, Organisations- und technische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

MTX achtet die Rechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen, wie zum Beispiel das Recht auf Zugriff, Einsicht, Beschränkung und Löschung.

Die absolute Geheimhaltung vertraulicher Informationen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für MTX. Beispiele solcher Informationen sind das technische, technologische und geschäftliche Know-how von MTX sowie vertrauliche Informationen, die MTX von seinen Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern erhält.

Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aller Art, welche MTX betreffen, müssen geheimgehalten werden. Aus diesem Grund sind die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse zur strikten Einhaltung der im Arbeitsvertrag enthaltenen Geheimhaltungsbestimmungen angehalten. Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verschwiegenheitspflicht der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse gilt auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem zur MTX-Gruppe gehörenden Arbeitgeber.

 

4. Gesetzwidrige Zahlungen und Bestechung

MTX ist den Prinzipien von Integrität, Redlichkeit und Fairness verpflichtet. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse haben korrupte und/oder unlautere Handlungen zu unterlassen. Dieser Grundsatz gilt weltweit. Fehlverhalten kann MTX große finanzielle Nachteile zufügen und den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. In den meisten Ländern, in denen MTX Geschäftsbeziehungen unterhält, führen korrupte Praktiken im jeweiligen Land selbst wie auch solche im Ausland auch zu strafrechtlichen Verurteilung der betroffenen Person und zu sehr hohen Geldstrafen für das Unternehmen.

Als allgemeine Richtlinie gelten folgende Grundsätze:

  • Unsere Mitarbeiter haben die jeweils geltenden lokalen Antikorruptionsgesetze zu beachten, wenn sie geschäftlich tätig werden. Unsere Mitarbeiter dürfen Geschäftspartnern keine Zuwendungen von Wert anbieten oder gewähren, um Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen, und dürfen solche Zuwendungen auch nicht verlangen oder annehmen. Besonders Acht zu geben ist im Umgang mit Behördenvertretern, weil in den meisten Ländern das lokale Recht unterschiedliche Bestimmungen für Behördenvertreter und andere (private) Dritte hat.
  • Bei Einschaltung dritter Personen müssen Informationen über deren Reputation eingeholt und vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die diese Dritten ebenfalls zur Einhaltung der Gesetze verpflichten.
  • Leistungen sind gesetzeskonform und nach Maßgabe ihres Wertes zu erwerben und zu bezahlen. Zahlungen dürfen nur bei Vorliegen einer angemessenen, schlüssigen und aussagekräftigen Beschreibung der erbrachten Leistung erfolgen.

 

5. Fairer Wettbewerb

Der Erfolg von MTX hängt entscheidend davon ab, dass seine Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse jegliche Handlungen unterlassen, die den fairen Wettbewerb einschränken, und dass sie alle geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze sowie sonstigen Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb beachten. Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen dienen dazu, einen gesunden Wettbewerb in einem fairen und angemessenen Geschäftsklima sicherzustellen. Diese Vorschriften gelten in der Regel sowohl für den Vertrieb von Produkten als auch für den Vertrieb von Dienstleistungen. Verstöße hiergegen können MTX beträchtlichen Schaden zufügen.

Zur Förderung eines fairen Geschäftsklimas und zum Schutz von MTX sind die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse dazu angehalten, die lokalen Richtlinien zu beachten. MTX versteht sich als dynamischer und fairer Teilnehmer am Wettbewerb und achtet die geltenden Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb.

In diesem Zusammenhang sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • Im Allgemeinen verbieten Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb unredliche Geschäftspraktiken, die geeignet sind, Konsumenten, Mitbewerbern oder anderen Marktteilnehmern Schaden zuzufügen. Kartellgesetze beispielsweise verbieten Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die zu einer Behinderung des Wettbewerbs führen könnten. Zu den schwersten Verstößen gegen Kartellgesetze zählen Abmachungen, die unabhängige Urteile und Entscheidungen in Geschäftsangelegenheiten einschränken. Darunter fallen Preisabsprachen, Produktions- und Beschaffungskartelle sowie Vereinbarungen zur Steuerung der Produktqualität oder zur Aufteilung von Märkten nach Kunden, Gebieten, Produkten und Beschaffungen. MTX trifft keine derartigen Absprachen mit Mitbewerbern, da diese so gut wie immer gesetzwidrig sind.
  • Die Rechte Dritter zum Schutz des geistigen Eigentums (Patente, Marken und Urheberrechte) sind zu respektieren; Verletzungen dieser Rechte sind zu vermeiden. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse ist es nicht gestattet, sich ohne Ermächtigung Zugang zu den Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen Dritter zu verschaffen oder diese zu nützen.

 

6. Internationaler Handel

Die geltenden Vorschriften und Restriktionen in Bezug auf den internationalen Handel einschließlich die Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen des betroffenen Landes zum jeweiligen Zeitpunkt müssen stets beachtet werden. Dies gilt insbesondere für Länder, die unter einem Handelsembargo stehen. Bei internationalen Lieferungen oder Bestellungen muss MTX prüfen, ob der ausländische Geschäfts- partner aufgrund einschlägiger Außenhandelsbestimmungen einem Handelsverbot unterliegt.

 

7. Geldmittel und sonstige Vermögenswerte von MTX

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse, die in irgendeiner Form Zugang zu MTX-Geldern haben, sind zur Einhaltung der in den MTX-Verfahrensvorschriften beschriebenen Abläufe bezüglich Protokollierung, Handhabung und Schutz von Geldmitteln verpflichtet.

Die Geldmittel sowie alle sonstigen Vermögenswerte von MTX dienen ausschließlich den Geschäftszwecken des Unternehmens und nicht dem persönlichen Gebrauch, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

 

8. Interessenkonflikte

MTX erwartet von seinen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen, dass sie ihre Pflichten gewissenhaft, ehrlich und zum Wohle von MTX erfüllen. Es ist nicht gestattet, die eigene Position oder das durch die Beschäftigung bei MTX erworbene Wissen einzusetzen, um sich selbst oder Dritten unerlaubte Vorteile zu verschaffen.

Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse müssen jegliche potentiellen Interessenkonflikte vermeiden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf persönliche Erwägungen, die eine unabhängige Entscheidungsfindung darüber beeinträchtigen könnten, was im Interesse von MTX ist, bzw. wie diese Interessen am besten zu verfolgen sind.

Es ist nicht gestattet, für Lieferanten, Kunden oder Mitbewerber von MTX zu arbeiten oder Leistungen in deren Namen zu erbringen.

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse haben finanzielle Beteiligungen an Unternehmen, die in einem Vertragsverhältnis zu MTX stehen (z.B. Lieferung von Waren und/oder Erbringung von Leistungen für MTX) offen zu legen, wenn dies ihre Entscheidungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Namen von MTX tatsächlich oder dem Anschein nach beeinflussen könnte.

Jede Situation, die einen Interessenkonflikt darstellt oder auslöst, ist unverzüglich der/dem jeweiligen Vorgesetzten zu melden. In Bezug auf Nebentätigkeiten sind die entsprechenden Regeln ihrer Dienstverträge, bzw. der lokal geltenden Rechtsvorschriften von den Mitarbeitern einzuhalten.

 

9. Kommunikation

Die Kommunikation von MTX-Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen mit Kunden, Lieferanten, Behörden, der Öffentlichkeit sowie anderen Stellen innerhalb von MTX hat vollständig, korrekt und zeitgerecht zu erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass persönliche und geschäftliche Mitteilungen jeweils klar als solche ersichtlich sind. Die Verwendung von unternehmenseigenen Erkennungszeichen, Briefpapier, Betriebsmitteln und Geräten für persönliche oder politische Zwecke ist nicht gestattet. MTX-Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse sind insbesondere zum achtsamen Umgang mit Informationen angehalten, die sie über soziale Medien, wie z.B. Facebook, Twitter und Linkedln austauschen.

Beziehungen oder Kontakte zu Medien und Presse, soweit sie MTX betreffen, sind mit der für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Person oder Abteilung abzustimmen, in erster Linie ist das die Geschäftsführung.

Den Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen ist es ohne ausdrückliche Anordnung nicht gestattet, im Namen von MTX öffentlich zu einem Thema Stellung zu nehmen. Im Umgang mit Personen außerhalb des Unternehmens einschließlich Behördenvertreter/innen ist darauf zu achten, dass die Darstellung von MTX im Einklang mit ihrer Vision und ihren Werten steht. Die Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse haben Handlungen zu unterlassen, die dem guten Ruf von MTX oder von dritten Personen, Unternehmen oder Behörden schaden könnten.

 

10. Aufzeichnungen

Zur Erfüllung der gesetzlichen und finanziellen Verpflichtungen von MTX sowie zur Leitung des Unternehmens ist die Führung korrekter und zuverlässiger Aufzeichnungen erforderlich. Alle Geschäftsvorgänge müssen in den Büchern und Unterlagen von MTX vollständig, korrekt und zeitgerecht abgebildet werden. Die für die Buchführung und Dokumentation zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse sind verpflichtet, unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Unternehmens in vollem Umfang auszuweisen und zu dokumentieren. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse ist es nicht gestattet, unrichtige Aufzeichnungen oder Mitteilungen zu machen oder sich an solchen zu beteiligen, wie z.B. falsche Spesenabrechnungen, inkorrekte Anwesenheits-, Produktions- und Finanzberichte sowie irreführende Werbe- und Marketingmaßnahmen.

 

11. Gleichbehandlung und sexuelle Belästigung

Die Einstellung von und der Umgang mit MTX-Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen erfolgt frei von Diskriminierung bezüglich Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Nationalität, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sozialer Herkunft oder ethnischer Zugehörigkeit.

Auch MTX-Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse sind dazu angehalten, im Umgang mit Kollegen/Kolleginnen/Kollegendiversen jede Form von Diskriminierung zu vermeiden. Sexuelle Belästigungen oder Verhaltensweisen, die als solche ausgelegt werden könnten, sind zu unterlassen. Dazu zählen u.a. unangemessener Sprachgebrauch, das Aufbewahren und Anbringen von unangemessenen Materialien im Arbeitsbereich oder der Zugriff auf solche Materialien mittels Computer.

Die Würde des Menschen und die Achtung seiner Persönlichkeit sind für uns von größter Bedeutung. Wir sind den Prinzipien eines respektvollen, fairen und loyalen Umgangs mit einander verpflichtet. Allen Mitarbeitern werden bei der Einstellung und ihrer weiteren persönlichen Entwicklung im Unternehmen die gleichen Chancen geboten. Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie durch einen toleranten, höflichen und rücksichtsvollen Umgang miteinander zu einem produktiven Arbeitsumfeld beitragen.

 

12. Gesundheit und Sicherheit

MTX ist dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse sowie der Einhaltung aller geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verpflichtet.

 

13. Umwelt

Produkte, Leistungen und Verfahren von MTX sind so ausgelegt, dass sie den effizienten Einsatz von Energie und Rohstoffen sowie eine Minimierung von Abfall- und Reststoffen über den Lebenszyklus der Produkte hinweg gewährleisten. MTX setzt keine Materialien und Verfahren ein, die eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen, sofern geeignete Alternativen verfügbar sind.

Angestellte von MTX sind dazu angehalten, das Unternehmen diesbezüglich voll zu unterstützen.

 

14. Rücknahme von Verpackungen gem. VerpackG

Als Letztvertreiber von Verpackungen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) sind wir verpflichtet, unsere Kunden über die Rückgabemöglichkeiten von Verpackungen und deren Sinn zu informieren. 

Dieser Verpflichtung möchte Montronix GmbH nachkommen.

Rückgabemöglichkeiten

Als Kunden steht es Ihnen jederzeit frei, Transportverpackungen, mit denen wir Ihre Waren beim Transport vor Beschädigungen geschützt haben, an unserem Standort in Oberstenfeld zurückzugeben. 

Sinn der Rückgabe

Durch die Rückgabe tragen Sie dazu bei, dass unbeschädigte Verpackungen einer erneuten Verwendung zugeführt werden können. Beschädigte Verpackungen werden von uns nach Möglichkeit dem Stoffkreislauf zugeführt oder fachgerecht entsorgt.

 

15. Arbeitszeit und Vergütung

MTX hält sich an die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Mindestlöhne und Sozialleistungen wobei alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse verständlich über die Arbeitszeit und die Vergütung aufgeklärt werden.

 

16. Verbindlichkeit und Meldepflichten

MTX erwartet von den Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen des Unternehmens die strikte Einhaltung dieses Code of Conduct. Verstöße gegen den Code of Conduct können disziplinarische Schritte gemäß geltendem Arbeitsrecht nach sich ziehen.

Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen müssen ...

  • ... sich detailliert mit den Bestimmungen und Richtlinien vertraut machen, die im Zusammenhang mit ihrer eigenen Position stehen.
  • ... sich in Übereinstimmung mit den Regeln in diesem Code of Conduct verhalten.
  • ... Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse, die Verletzungen dieses Code of Conduct melden, uneingeschränkt unterstützen.
  • ... bei Nachforschungen aufgrund von Verstößen gegen diesen Code of Conduct in vollem Umfang kooperieren.

Darüber hinaus sollen die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse Verbesserungsvorschläge für die Anwendung dieses Code of Conduct einbringen, sofern dessen Umsetzung in der Praxis auf Schwierigkeiten stößt.

Es wird erwartet, dass Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse etwaige Verstöße gegen diesen Code of Conduct ihrem Vorgesetzten (w/m/d) melden.

Statt sich an ihre(n) Vorgesetzte (w/m/d) zu wenden, können die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse auch jederzeit alleine oder, sofern gewünscht, in Anwesenheit einer Vertrauensperson Meldung an einen oder beide Geschäftsführer machen.

MTX sichert Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen, die diesen Code of Conduct einhalten und insbesondere Verstöße dagegen melden oder die ungerechtfertigt eines Verstoßes beschuldigt werden, vollen Schutz gegen Nachteile aufgrund der Meldung zu.

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiversen, die als Vorgesetzte (w/m/d) fungieren, sind insbesondere verantwortlich, diesen Code of Conduct zu unterstützen.

 

17. Hilfe und Information

Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse, die bei der Anwendung oder Auslegung dieses Code of Conduct, der ihm zugrunde liegenden allgemeinen Prinzipien oder einer bestimmten gesetzlichen Bestimmung Hilfe brauchen oder sich diesbezüglich unsicher sind, sollten mit ihrem Vorgesetzten (w/m/d) sprechen. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen/Mitarbeitdiverse, die juristische Hilfe benötigen, sollten sich an ihren Vorgesetzten (w/m/d) wenden und um Unterstützung bitten. Anstelle des Vorgesetzten (w/m/d) kann auch einer oder beide Geschäftsführer kontaktiert werden.

 

Oberstenfeld, den 07. November 2022

 

Michael Heim Geschäftsführer